Parole zum Sachgeschäft „Initiativbegehren - Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung“

Anlässlich des Höcks vom 28. September 2012 behandelten die Galgener Liberalen das bevorstehende Sachgeschäft im Zusammenhang mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz und fassten die Nein-Parole zur Initiative, welche die Kompetenz der Einbürgerung an die Gemeindeversammlung übertragen will. Die Liberalen begrüssen damit die Umsetzung des Bürgerrechtsgesetzes.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtsgesetzes ist per 1. Januar 2013 vorgesehen, dass eine Einbürgerungsbehörde auf Gemeindeebene über Einbürgerungen abschliessend Beschluss fasst. Das neue Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz wird damit Schweiz weit eines der strengsten Verfahren sein. Neben Überprüfung von Leumund, finanziellen Verhältnissen, gesellschaftlicher und politischer Grundkenntnisse sind strenge und klar definierte Sprachkenntnisse zu erfüllen und eine Anhörung vor der Einbürgerungsbehörde zu bestehen. Zusätzlich hat der Gesuchsteller eine Charta zu unterzeichnen. Neu wird jedes Einbürgerungsgesuch im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Damit wird jedem Stimmbürger ermöglicht, bei der Gemeindeverwaltung frühzeitig allfällige Hinderungsgründe für eine Einbürgerung zu melden. Bisher war dies nur anlässlich der Gemeindeversammlung möglich. Die FDP.Die Liberalen Galgenen erachten das neue Einbürgerungsverfahren als zweckmässig. Durch die öffentliche Ausschreibung wird das Verfahren zudem in der Bevölkerung breiter abgestützt. Aus diesen Gründen befürworten die Galgener Liberalen die Umsetzung des Bürgerrechts mittels Einbürgerungsbehörde und fassen die Nein-Parole zur Initiative.