Galgener Liberale empfehlen NEIN zum Initiativbegehren „Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung“

 

Zum Initiativbegehren „Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung“ fassten die Galgener Liberalen bereits im Herbst die Nein-Parole. Am 3. März 2013 findet nun die Urnenabstimmung statt. Die Initiative will die Kompetenz der Einbürgerung an die Gemeindeversammlung übertragen. Die Liberalen sprechen sich damit für die Umsetzung des neuen, strengen Bürgerrechtsgesetzes aus.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Bürgerrechtsgesetzes ist per 1. Januar 2013 vorgesehen, dass eine Einbürgerungsbehörde auf Gemeindeebene über Einbürgerungen abschliessend Beschluss fasst. Das neue Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz wird damit Schweiz weit eines der strengsten Verfahren sein. Neben Überprüfung von Leumund, finanziellen Verhältnissen, gesellschaftlicher und politischer Grundkenntnisse sind strenge und klar definierte Sprachkenntnisse zu erfüllen und eine Anhörung vor der Einbürgerungsbehörde zu bestehen. Zusätzlich hat der Gesuchsteller eine Charta zu unterzeichnen. Neu wird jedes Einbürgerungsgesuch im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert. Damit wird jedem Stimmbürger ermöglicht, bei der Gemeindeverwaltung frühzeitig allfällige Hinderungsgründe für eine Einbürgerung zu melden. Bisher war dies nur anlässlich der Gemeindeversammlung möglich. Die FDP.Die Liberalen Galgenen erachten das neue Einbürgerungsverfahren als zweckmässig. Durch die öffentliche Ausschreibung wird das Verfahren zudem in der Bevölkerung breiter abgestützt. Aus diesen Gründen befürworten die Galgener Liberalen die Umsetzung des Bürgerrechts und fassen die Nein-Parole zur Initiative.